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Gemeinde gibt Sportanlagen frei – Nutzung weiterhin mit Vorstand abzusprechen!

Ab morgen werden die Sportanlagen unter gewissen Auflagen wieder zugänglich sein. Ein entsprechendes Schild weist auf die Öffnung durch die Gemeinde sowie die zu treffenden Vorkehrungen (unter anderem die Beachtung der 10 Leitplanken des DOSB) hin. Dennoch gilt, dass die Wiederaufnahme der einzelnen Sportangebote im Vorwege mit dem Vorstand abzustimmen ist. Insbesondere für „Indoor-Aktivitäten“ ist ein Konzept zu erstellen und dem Vorstand schriftlich vorzustellen. Nähere Informationen zu den Vorgaben sind §11 der Landesverordnung zu entnehmen.

Diese Bekanntmachung der Gemeinde hängt künftig am Sportgelände und weist auf die Öffnung sowie die Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung der Sportanlagen hin.

 

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